Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen
Die Stadtgemeinde Schwechat vergibt gemeindeeigene Wohnungen sowie Wohnungen anderer Bauträger oder Genossenschaften, für die die Gemeinde das Vorschlagsrecht hat.
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Richtlinien für die Vergabe von Reihenhäusern
Diese Richtlinien gelten für die Vergabe sämtlicher Reihenhäuser, für die die Stadtgemeinde Schwechat das Vorschlagsrecht hat.
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freie Wohnungen
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